Bisher waren Gewinnspiele über die Pinnwand einer Fanseite bei Facebook verboten. Wer sich dran halten wollte, benötigte eine entsprechende (meist kostenintensive) Gewinnspiel-App.
Gestern Abend veröffentlichte Futurebiz dann die Nachricht: Die Richtlinien wurden angepasst und Gewinnspiele sind nun auch direkt über Seiten durchführbar.
In den Richtlinien heißt es nun im Punkt 3 unter „Promotions“:
Promotions may be administered on Pages or within apps on Facebook. Personal Timelines must not be used to administer promotions (ex: “share on your Timeline to enter” or “share on your friend’s Timeline to get additional entries” is not permitted). (Übersetzung: Promotionen können über eine Seite oder innerhalb einer Anwendung durchgeführt werden. Fanchroniken dürfen hingegen nicht zur Durchführung eingesetzt werden („Teile um mitzumachen“ oder „Teile auf der Chronik eines Freundes für zusätzliche Lose“ sind beispielsweise verboten.)
Mit der Erlaubnis die eigene Seite zu nutzen, kommt also auch direkt wieder eine Einschränkung, denn es darf nur die eigene Fanseite genutzt werden, nicht aber die Fanprofile. Aufrufe im Sinne von „Teile das Foto und gewinne so das neue iPhone“ bleiben also weiterhin verboten.
Nun mit den Facebook Richtlinien konform gehen allerdings Aufrufe wie „Kommentiere diesen Post und gewinne“ oder „Like dieses Bild und gewinne.“ Doch vorsicht! Schaut man sich die anderen Punkte der Richtlinien an, wird deutlich dass eine Gewinnspiel nach wie vor die Teilnahmebedingungen sowie die Freistellung von Facebook beinhalten muss (Nachzulesen hier). Rechtlich abgesicherte Posts dürften also entsprechend lang ausfallen.
Eine klare rechtliche Einschätzung fehlt aktuell noch, dürfte in den nächsten Tagen sicherlich jedoch durch Rechtsanwälte, die sich in dem Bereich sehr gut auskennen erfolgen.
Durch die Änderungen der Richlinien ist die ganze Sache mit Facebook-Gewinnspielen in meinen Augen nur noch schwammiger geworden. Zuvor gab es eine klare Abgrenzung, die nun aufgehoben wurde.
Facebook macht es kleinen und mittelständischen Unternehmen nun zwar leichter ein Gewinnspiel durchzuführen, gleichzeitig entstehen aber auch zusätzliche rechtliche Stolperfallen.
Aus diesem Grund würde ich auch weiterhin eine Gewinnspiel-App vorziehen. Oder wenn dies durch ein kleines Budget nicht möglich ist, das Gewinnspiel einfach auf der eigenen Webseite und dem Unternehmensblog durchführen und auf Facebook nur darauf hinweisen (eine Alternative die auch Annette Schwindt von schwindt-pr in ihrem Blogeintrag hervorhebt).
Hier ist nochmals alles ausführlich erklärt vom Rechtsanwalt Thomas Schwenke:
Rechtliches 1×1: Die neuen Facebookregeln und gesetzlichen Vorgaben für Gewinnspiele auf Facebook
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